Förderprogramme
Die EU, der Bund und der Freistaat Bayern vergeben Fördermittel an Unternehmen, damit diese Investitionen oder Projekte realisieren können, die aus Sicht des Fördergebers von Bedeutung sind. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Förderprogramme ist es schwierig, hier den Überblick zu bewahren.
Eine nähere Betrachtung der Förderchancen lohnt sich auf jeden Fall bei Investitionen in den nachfolgenden Bereichen:
- Arbeitsplatzschaffende Investitionen
- Entwicklung bzw. Einführung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen (Innovationsförderung)
- Energie-Einsparung (Erstellung von Energiesparkonzepten, Anschaffung energieeffizienter Technik, ...)
- Umweltschutz in der Produktion (innovative Abwassertechnik, Materialeffizienz in der Produktion, ...)
- Personalentwicklung (Ausbildung, Weiterbildung, Qualifizierung der Mitarbeiter)
Wichtig zu beachten ist, dass Fördermittel i.d.R. vor Beginn einer Maßnahme beantragt werden müssen, d.h. vor der ersten Bestellung, Auftragsvergabe, etc.
Fördermittelberatung in der REgion
IHK Niederbayern in Passau
Tel.: 0851/507-0
E-Mail: erich.doblinger@passau.ihk.de
HWK Niederbayern-Oberpfalz
Herr Rupert Spielbauer
Tel.: 09421/975-135
E-Mail: rupert.spielbauer@hwkno.de
Agentur für Arbeit
Aktuelle Förderprogramme
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Straubing wird Sie gerne dabei unterstützen, die entsprechenden Kontakte herzustellen. Für eine umfassende und branchenspezifische Beratung zu den jeweiligen Förderprogrammen bitten wir Sie, sich an die jeweilige Vergabestelle oder an die aufgeführten Ansprechpartner bei der IHK und HWK zu wenden.
Eine umfassende und aktuelle Übersicht über die verschiedenen Förderprogramme erhalten Sie in der Förderdatenbank des Bundes oder der Fördermittelbroschüre des Freistaats Bayern.
Einige interessante Förderprogramme zu unterschiedlichen Themenbereichen haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt!
BayStartUP
Wie wird gefödert?
BayStartUP ist das bayerische Start-Up-Netzwerk für Gründer, Investoren und Unternehmen.
Angeboten werden
- Businessplan Wettbewerbe
- Workshops für Start-Ups
- Coachings
- Kontakt zum bayerischen Finanzierungsnetzwerk mit Business Angels und Venture Capital Investoren
|
Weitere Informationen:
- BayStartUP
Start? Zuschuss!
Was wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere Anlaufkosten für
- Miete und Personal
- die Markteinführung des Produkts
- Forschung und Entwicklung
Wer wird gefördert?
Start-Ups aus dem Bereich Digitalisierung deren Gründung max. 2 Jahre zurückliegt mit Sitz in Bayern
Wie wird gefördert?
Förderung von bis zu 36.000 Euro im Förderzeitraum von 12 Monaten.
Fördersatz max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Weitere Informationen:
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen
Was wird gefördert?
- Entwicklungsvorhaben, die im Zusammenhang mit der Gründung von technologie-orientierten Unternehmen stehen
- Konzeptvorhaben, d.h. die Erstellung eines beurteilungsreifen, tragfähigen technologischen Konzepts
Wer wird gefördert?
- Personen, die die Absicht haben, ein technologieorientiertes gewerbliches Unternehmen zu gründen
- Technologieorientierte Unternehmen, die seit weniger als sechs Jahren existieren, weniger als zehn Mitarbeiter haben sowie die KMU-Kriterien erfüllen
Wie wird gefördert?
- Entwicklungsvorhaben mit maximal 25%, für kleine Unternehmen erhöht sich die Beihilfeintensität um 20 Prozentpunkte
- Konzeptvorhaben mit bis zu 25%, maximal jedoch 52.000 EUR
Weitere Informationen:
-
Projektträger Bayern -> Förderprogramme -> Vom Projektträger Bayern betreute Bayerische Förderprogramme -> BayTOU
Bayerisches Regionales Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft
Was wird gefördert?
Investitionsvorhaben ab einer Summe von 500.000 EUR
- Errichtung und Erweiterung einer Betriebsstätte
- Erwerb und Verlagerung einer Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte
- Grundlegende Rationalisierung/Modernisierung einer Betriebsstätte
- Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
Ziel des Förderprogramms ist die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen vor Ort zu stärken und neue Arbeitsplätze zu schaffen bzw. bestehende Arbeitsplätze zu erhalten.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Bayern
Wie wird gefördert?
Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA gewährten Darlehens
Fördersatz in Straubing
- 20% bei kleinen Unternehmen
- 10% bei mittleren Unternehmen
|
Weitere Informationen:
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Regierung von Niederbayern
Gewerbliche Tourismusförderung – Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“
Was wird gefördert?
Investitionsvorhaben ab einer Summe von 30.000 EUR
Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Bewirtschaftungs- und Gästebereiche
Wer wird gefördert?
Kleinst- und Kleinunternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie mit Sitz in Bayern
Wie wird gefördert?
Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA gewährten Darlehens
Fördersatz in Straubing bis zu 20%
Weitere Informationen:
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Regierung von Niederbayern
www.regierung.niederbayern.bayern.de
Digitalbonus Bayern
Was wird gefördert?
- Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch IK-T-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen
- Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Bayern
Wie wird gefördert?
Digitalbonus Standard: bis zu 10.000,- EUR Zuschuss; bei kleinen Unternehmen bis zu 50%, bei mittleren Unternehmen bis zu 30% der förderfähigen Kosten
Digitalbonus Plus (Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt): bis zu 50.000,- EUR Zuschuss, bei kleinen Unternehmen bis zu 50%, bei mittleren Unternehmen bis zu 30% der förderfähigen Kosten
|
|
Weitere Informationen:
go-digital
Was wird gefördert?
Gefördert werden Beratungsleistungen in den Modulen „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“
Um KMU und Handwerk in bürokratischen Erfordernissen zu entlasten, übernehmen autorisierte Beratungsunternehmen die Antragstellung für die Förderung. Diese finden Sie in der interaktiven Beraterlandkarte unter www.innovation-beratung-foerderung.de
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Unter 100 Beschäftigte bei Vertragsabschluss (einschließlich aller Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen)
- Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro
- Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland
- Förderfähigkeit nach der De-minimis Verordnung
Wie wird gefördert?
Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit ggf. erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50% auf einem max. Beratertagessatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt max. 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.
|
|
Weitere Informationen:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
www.bmwi.de
Messebeteiligungsprogramm der Bayern Innovativ GmbH
Was wird gefördert?
Übernahme der Messeorganisation und Kostenbeteiligung durch das Bayerische Wirtschaftsministerium. Vorwiegend sind Messen in Deutschland im Programm.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Bayern
Weitere Informationen:
-
Bayern Innovativ GmbH -> Messen
www.bayern-innovativ.de
Delegationsreisen
Was wird gefördert?
Profitieren Sie bei den Delegationsreisen des Bayerischen Ministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie von politischer Begleitung und lassen Sie sich beim Einstieg in vielversprechende Märkte helfen.
- Organisation des Programms und der gesamten Reiselogistik durch Bayern International mit finanzieller Förderung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums
- Aufbau eines Netzwerks für Ihr Exportgeschäft: Teilnahme an Branchenfachgesprächen, Unternehmensbesuchen, Kennenlernen deutscher Vertretungen vor Ort und wichtiger Regierungsstellen im Zielland
|
Weitere Informationen:
- Bayern International GmbH -> Markterkundung -> Delegationsreisen
Messebeteiligungsprogramm der Bayern International GmbH
Was wird gefördert?
Die Teilnahme am Bayerischen Firmengemeinschaftsstand auf Messen im Ausland wird finanziell gefördert.
Die Organisation übernimmt Bayern International.
Zwei Beteiligungspakete stehen zur Wahl: ein Messestand ab 9 m² (Paket A) oder eine ca. 2 m² Standeinheit (Paket B)
Wer wird gefödert?
Kleine und mittlere Unternehmen aus Bayern mit einem Jahresumsatz bis 125 Mio. Euro erhalten eine finanzielle Förderung. Darüber hinaus ist eine Teilnahme zu Vollkosten möglich.
Weitere Informationen:
-
Bayern International GmbH -> Messeförderung
Export Bavaria 3.0 – Go International
Was wird gefördert?
Es werden neue Auslandsaktivitäten von mittelständischen bayerischen Unternehmen unterstützt, dazu gehört z.B. die erstmalige Beteiligung an internationalen Messen und Ausstellungen, die Erstellung firmenspezifischer Publikationen, Werbemaßnahmen im Ausland sowie interne Personalschulungsmaßnahmen. Förderfähig ist maximal die Markterschließung zweier neuer Länder, der Förderzeitraum pro Land beträgt bis zu drei Jahre.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Sitz in Bayern.
Weitere Informationen:
- Go International -> Förderung
Bayerisches Technologieförderungs-Programm
Was wird gefördert?
Entwicklung technologischer neuer Produkte und Verfahren sowie die Anwendung moderner Technologien in Produkten und in der Produktion
Wer wird gefördert?
KMU (für Anwendungs- und Entwicklungsvorhaben) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit max. 400 Mitarbeitern (für Entwicklungsvorhaben)
Weitere Informationen:
-
Projektträger Bayern -> Förderprogramme -> Vom Projektträger Bayern betreute Bayerische Förderprogramme -> BayTP
www.projekttraeger-bayern.de
Innovationsgutscheine
Was wird gefördert?
Stärkung der Innovationskraft durch die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen / Industriepartnern
- Innovationsgutschein 1: Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen
- Innovationsgutschein 2: Finanzintensivere innovative Projekte mit einem externen Auftragsvolumen von mindestens 25.000 EUR
- Innovationsgutschein spezial: Fortführung von erfolgreichen Projekten (unter Nutzung des Innovationsgutscheins 1 und 2) mit höherem Finanzbedarf
Wer wird gefördert?
Kleine Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter, Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz bis max. 10 Mio. EUR) sowie Existenzgründerinnen und –gründer
Wie wird gefördert?
Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 40% und kann in „Regionen mit besonderem Handlungsbedarf“ bzw. bei Beauftragung einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung auf max. 60 % erhöht werden
- Innovationsgutschein 1: die Obergrenze der zuwendungsfähigen Kosten beträgt 15.000 EUR
- Innovationsgutschein 2: die Obergrenze der zuwendungsfähigen Kosten beträgt 30.000 EUR
- Innovationsgutschein spezial: die Obergrenze der zuwendungsfähigen Kosten beträgt 80.000 EUR
|
|
|
Weitere Informationen:
- Bayern Innovativ Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH -> Über uns -> Innovationsgutscheine
BMUB – Umweltinnovationsprogramm (UIP)
Was wird gefördert?
Großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter, die einem fortschrittlichen Stand der Technik entsprechen. Bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen einschließlich Kosten der Inbetriebnahme sowie ggf. mit den Investitionen in Zusammenhang stehende Messungen zur Erfolgskontrolle in den folgenden Bereichen:
- Ressourceneffizienz (einschließlich Materialeinsparung)
- Klimaschutzmaßnahmen zur CO2- Minderung
- Abwasserreinigung, -verminderung und -vermeidung
- Abfallvermeidung, -verwertung und -behandlung
- Bodenschutz
- Luftreinhaltung (einschließlich Maßnahmen zur Reduzierung von Gerüchen)
- Minderung von Lärm und Erschütterungen
Wer wird gefödert?
Jeder. Kleine und mittelständische Unternehmen werden aber bevorzugt gefördert.
Wie wird gefördert?
- Zinszuschuss zu einem Darlehen der KfW bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben oder
- Investitionszuschuss bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
|
|
|
Weitere Informationen:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
www.umweltinnovationsprogramm.de/
Bundesförderung für E-Lastenfahrräder
Was wird gefördert?
Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.
Sie müssen:
- Serienmäßig und fabrikneu sein,
- jeweils eine Nutzlast von mind. 120 kg aufweisen,
- Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
Wer wird gefördert?
Private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Tätigkeit
(Privatpersonen sind nicht antragsfähig! Nutzen Sie hierfür das Lastenradförderprogramm der Stadt Straubing.)
Wie wird gefördert?
Förderfähig sind 25 % der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb.
|
|
Weitere Informationen:
-
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft
Was wird gefördert?
Förderung von Maßnahmen, die zur Energieeinsparung und zur Reduktion der CO2-Emissionen in Deutschland beitragen.
Gefördert werden Investitionen in folgenden Modulen:
- Modul 1: Querschnittstechnologien
- Modul 2: Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
- Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Energiemanagement-Software
- Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Wer wird gefördert?
Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Kommunale Unternehmen
- Freiberuflich Tätige
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
- Zuschusshöhe: Im Regelfall 30% der förderfähigen Kosten. KMU erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10%
- In Modul 2 beträgt die Förderung bis zu 45% der förderfähigen Kosten
- In Modul 4 werden maximal 500 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO2, für KMU maximal 700 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO2 gefördert.
- Der Zuschuss in Modul 1 ist auf max. 200.000 Euro, in Modul 2 bis 4 auf max. 10 Mio. Euro pro Maßnahme begrenzt.
Bewilligungs- bzw. Umsetzungszeitraum: i.d.R. 24 Monate
Das Programm ist bis zum 31. Dezember 2022 gültig
|
|
|
|
Weitere Informationen:
-
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand
Was wird gefördert?
Förderfähig ist eine Energieberatung, die darauf gerichtet ist, in einem systematischen Verfahren ausreichende Informationen über das bestehende Energieverbauchsprofil eines Gebäudes oder einer entsprechenden Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage zu erlangen, Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen zu ermitteln und zu quantifizieren und die Ergebnisse in einem Bericht zu erfassen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie freiberuflich Tätige mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
Wie wird gefördert?
Für Unternehmen, deren jährliche Energiekosten über 10.000 Euro (netto) liegen, beträgt die Zuwendung 80% der förderfähigen Beratungskosten (Netto-Beraterhonorar), jedoch max. 6.000 Euro. Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von max. 10.000 Euro (netto) beträgt die Zuwendung 80 % der förderfähigen Beratungskosten (Netto-Beraterhonorar) jedoch max. 1.200 Euro.
Förderfähig ist eine Energieberatung nur, wenn eine von der Bewilligungsbehörde für dieses Förderprogramm zugelassene Energieberatung sie durchführt. Qualifizierte Energieberater sind u.a. in der „Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes“ unter www.energie-effizienz-experten.de zu finden.
Weitere Informationen:
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
LfA Förderbank Bayern
Wie wird gefördert?
Langfristige, zinsverbilligte Darlehen in Verbindung mit Risikoentlastung (Haftungsfreistellungen, Bürgschaften und Garantien). Die Förderprodukte werden über die Hausbank des Antragstellers beantragt. Ohne Subventionselement: Konsortialfinanzierungen auf Einladung von Geschäftsbanken.
Wer wird gefördert?
Für die meisten Programme gilt: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die den KMU-Status erfüllen.
Weitere Informationen:
Bayern Kapital GmbH
Wie wird gefördert?
Beteiligungskapital für die Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte und Verfahren junger Unternehmen – von der Seedphase bis hin zur Expansion.
Wer wird gefördert?
Für viele Programme gilt: Bayerische Gründerteams und Technologieunternehmen mit der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft.
Weitere Informationen:
Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH
Wie wird gefördert?
Beteiligungskapital in Form stiller Beteiligungen, offener Beteiligungen, Venture Capital oder Private Equity bei Unternehmenskäufen/-Nachfolgeregelungen.
Wer wird gefördert?
Für viele Programme gilt: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die den KMU-Status erfüllen.
Weitere Informationen:
Weitere Themen, die Sie interessieren könnten
94315 Straubing