Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)

Die Fachkräftesicherung ist und bleibt auch weiterhin eine der größten unternehmerischen Herausforderungen für die Zukunft. Die demografische Entwicklung setzt den Arbeitsmarkt nachhaltig unter Druck, während die Digitalisierung immer neue Anforderungen an die Arbeitnehmer stellt.

Um den Unternehmen die Beschäftigung nicht-europäischer Fachkräfte zu erleichtern, trat am 01. März 2020 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) in Kraft.

Im Rahmen des FEG wurde die Zuwanderung aus nicht europäischen Drittstaaten für beruflich qualifizierte Fachkräfte aller Branchen geöffnet. Zudem müssen Unternehmen nun nicht mehr nachweisen, keinen geeigneten Deutschen oder EU-Ausländer für ihre jeweilige Vakanz gefunden zu haben (Wegfall der Vorrangprüfung). Der Nachweis der „Qualifizierungsäquivalenz“ bleibt aber bestehen. Bewerber*innen müssen im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens weiterhin belegen, dass ihr Abschluss einem deutschen Abschluss gleichwertig ist.

Weitere Informationen

Das Fachkräfteportal der Bundesregierung „Make it in Germany“ informiert über die wichtigsten Rahmenbedingungen des FEG

Einen Kurzüberblick der Bundesagentur für Arbeit über das FEG mit weiteren Kontaktadressen finden Sie hier.

Das Fachkräftezentrum Handwerk berät all jene Betriebe, die sich für die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer und die Beauftragung ausländischer Subunternehmer interessieren. Nähere Informationen und hilfreiche Tipps zum Thema finden Sie auf der Homepage der HWKNO.

Sie überlegen, offene Stellen mit internationalen Fachkräften zu besetzen, wissen aber nicht so recht wie Sie vorgehen sollen? Hilfestellung kann Ihnen der Webinar-Mitschnitt „Internationale Fachkräfte erfolgreich rekrutieren“ auf der Homepage des Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung geben.

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