Förderprogramme

Finanzierungsmöglichkeiten für Existenzgründer

Es gibt zahlreiche Fördermittel für Existenzgründer, die vom Staat oder von Förderbanken als Förderung für die Selbstständigkeit vergeben werden. Für Gründer sind insbesondere vergünstigte Kredite, wie z.B. die zinsgünstigen KfW Förderdarlehen, relevant. Aber auch Bürgschaften für ein Darlehen, Zuschüsse für die Hilfe bei der Finanzierung oder der Gründungszuschuss werden vergeben. 

Unterstützungsangebote für Existenzgründer finden Sie auch auf der Website www.gruenderland.bayern

 

Fördermittelberatung in der Region

IHK Niederbayern in Passau

Tel.: 0851/507-0

E-Mail: erich.doblinger@passau.ihk.de

 

HWK Niederbayern-Oberpfalz

Herr Alexander Naumann

Tel.: 09421/975-135

E-Mail: alexander.naumann@hwkno.de

 

Agentur für Arbeit

www.arbeitsagentur.de

 

Aktuelle Förderprogramme

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Straubing wird Sie gerne bei der Suche nach relevanten Förderprogrammen unterstützen und die entsprechenden Kontakte herstellen. Für eine umfassende und branchenspezifische Beratung zu den jeweiligen Förderprogrammen bitten wir Sie, sich an die jeweilige Vergabestelle oder an die aufgeführten Ansprechpartner bei der IHK und HWK zu wenden.   

Eine  umfassende und aktuelle Übersicht über die verschiedenen Förderprogramme erhalten Sie in der Förderdatenbank des Bundes oder der Fördermittelbroschüre des Freistaats Bayern.

Einige interessante Förderprogramme zum Thema Unternehmensgründung haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt:

BayStartUP

Wie wird gefördert?

BayStartUP ist das bayerische Start-Up-Netzwerk für Gründer, Investoren und Unternehmen.

Angeboten werden

  • Businessplan Wettbewerbe
  • Workshops für Start-Ups
  • Coachings
  • Kontakt zum bayerischen Finanzierungsnetzwerk mit Business Angels und Venture Capital Investoren

   
Weitere Informationen erhalten Sie hier

Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen - BayTOU

Was wird gefördert?

  • Ziel der Förderung ist es, Firmengründungen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen anzuregen und so einen Beitrag zur Schaffung hochqualifizierter Arbeitsplätze und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft zu leisten.
  • Die Gründer müssen als Ziel haben, ein neues Produkt, Verfahren oder eine neue technische Dienstleistung zu entwickeln, die deutliche Wettbewerbsvorteile und Marktchancen aufgrund der darin enthaltenen technischen Neuheit erwarten lässt.
  • Die Förderung kann in zwei Phasen erfolgen:
    • während der Erarbeitung eines technologischen Konzepts für die Unternehmensgründung (Konzeptphase) oder
    • während der Durchführung eines Entwicklungsvorhabens.

 

Wer wird gefördert?

  • Das Programm steht Unternehmensgründern aus allen Technologiebranchen offen.
  • Technologieorientierte Unternehmen, die seit weniger als sechs Jahren existieren, weniger als zehn Mitarbeiter haben sowie die KMU-Kriterien erfüllen.

 

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse. Hierbei ist die Förderung auf maximal 35 % der zuwendungsfähigen Kosten in der Konzeptphase und auf 45 % bei einem Entwicklungsvorhaben beschränkt.
  • Für technologische Arbeiten in der Konzeptphase beträgt die Förderung maximal 26.000 €. Bei Softwareentwicklungen beträgt die maximale Fördersumme 150.000 €.

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier

Start? Zuschuss!

Start?Zuschuss! hat das Ziel, Gründern in der Anfangsphase eine unkomplizierte Unterstützung zu geben.

 

Was wird gefördert?

Ausgaben insbesondere für

  • Personal
  • Miete
  • Markteinführung des Produkts
  • Forschung & Entwicklung

   

Wer wird gefördert?

Technologieorientierte Unternehmensneugründungen

  • mit einem besonders zukunftsfähigen, innovativen Geschäftsmodell
  • im Bereich Digitalisierung
  • deren Gründung maximal 2 Jahre (maßgeblich ist der jeweilige Stichtag des Bewerbungsfristendes) zurückliegt

 

Wie wird gefördert?

Einmalig für einen Zeitraum von einem Jahr

  • maximal 50% der förderfähigen Ausgaben
  • jedoch nicht mehr als 36.000 €

Die Förderung erfolgt im Rahmen der De-minimis-Verordnung.

 

Weitere Informationen:erhalten Sie hier

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