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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung

Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen

Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.

Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen. 



Ämter und Dienststellen

Zweitwohnungsteuer; Zahlung

Gemeinden können eine Zweitwohnungsteuer erheben.
Beschreibung

Die bayerischen Kommunen haben die Möglichkeit eine Zweitwohnungsteuer einzuführen. Ob eine Gemeinde von der Möglichkeit zur Erhebung einer Zweitwohnungsteuer Gebrauch macht, liegt in ihrem Ermessen. Sie wird dabei die widerstreitenden Interessen, d.h. insbesondere das gemeindliche Interesse an einer sachgerechten Einnahmengewinnung und das Interesse der betroffenen Zweitwohnungsinhaber, abzuwägen haben.

Erwerbszweitwohnungen nicht dauernd getrennt lebender Verheirateter sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter bestimmten Voraussetzungen von der Zweitwohnungsteuerpflicht auszunehmen. Den Gemeinden ist es erlaubt, wegen des besonderen Schutzes von Ehe und Familie diesem Personenkreis auch darüber hinaus gewisse Vergünstigungen einzuräumen. Einzelheiten regelt die jeweilige gemeindliche Satzung.

Zweitwohnungsinhaber, deren positive Einkünfte im vorletzten Jahr vor Entstehen der Steuerpflicht 29.000 EUR bzw. bei Verheirateten und Lebenspartnern 37.000 Euro nicht überschritten haben, können auf entsprechenden Antrag von der Zweitwohnungsteuer befreit werden.

Ein "Merkblatt", das sich schwerpunktmäßig mit der korrekten Einkünfteermittlung beschäftigt, wurde hierzu veröffentlicht (Link siehe "Weiterführende Links").

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Straubing)

Die Stadt Straubing verzichtet auf die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer

Fristen

Ein Antrag auf Befreiung von der Zweitwohnungsteuer muss bis zum Ablauf des Kalendermonats, der auf das Steuerjahr folgt, also regelmäßig bis 31. Januar gestellt werden.

Wenn Sie mit einem Zweitwohnungsteuerbescheid nicht einverstanden sind, achten Sie bitte auf die Einhaltung der in der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung genannten Fristen. Nach Ablauf dieser Fristen wird der Bescheid bestandskräftig und kann nur noch in Einzelfällen nach Ermessen der Gemeinde aufgehoben werden.

Rechtsgrundlagen
Zweitwohnungsteuersatzung der jeweiligen Gemeinde
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


Kontakt
Stadt Straubing - Steuerwesen
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Bahnhofstraße 1
94315 Straubing
Postanschrift
Postfach 0352
94303 Straubing
+49 9421 944-60250
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MO 08:00-12:00 14:00- 16:00
DI 08:00-12:00 14:00- 16:00
MI 08:00-12:00 14:00- 16:00
DO 08:00-12:00 14:00- 17:00
FR 08:00-12:00
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Kontakt
Stadtverwaltung Straubing
Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60250