Standesamt (Personenstandswesen)
Adresse & Öffnungszeiten:
Bahnhofstraße 1
94315 Straubing
Tel: 09421/944-64222
Fax: 09421/944-64225
standesamt@straubing.de
Montag | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 8:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 8:00 - 12:00 Uhr |
Aufgaben & Leistungen:
Informationen der Dienststelle
Das Standesamt bietet verschiedene Dienstleistungen zur Online-Beantragung im Bürgerserviceportal der Stadt an. Sie erreichen das Portal über den nachfolgenden Link:
Ansprechpartner
- Amtsleiterin / Standesbeamtin: Frau Matz, 09421/944-64210
- Stellvertretender Amtsleiter / Geburtenregister / Standesbeamter: Herr Weinzierl, 09421/944-64214
- Sterberegister / Standesbeamtin: Frau Falter, 09421/944-64211
- Ehefähigkeitszeugnisse / Namenserklärungen / Standesbeamtin: Frau Schwarzer, 09421/944-64216
- Geburten-/Eheregister, allgemeine Auskünfte: Frau Rimkus, 09421/944-64212
- Anmeldung der Eheschließung / Sterberegister: Frau Antoni, 09421/944-64215
- Anmeldung der Eheschließung, Urkunden / Auskünfte: Frau Fischer, 09421/944-64213
Neue Räumlichkeiten des Standesamtes
Das Standesamt der Stadt Straubing befindet sich seit 21.09.2020 im zweiten Stockwerk im Steiner Thor (Anschrift: Bahnhofstraße 1, 94315 Straubing).
Eheschließungen
Seit dem 21.09.2020 finden Eheschließungen Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstagvormittag zu den Öffnungszeiten im neuen Trauzimmer im Steiner Thor statt.
An Donnerstagnachmittagen und Freitagvormittagen finden Trauungen im Trausaal im Loichingerschlössl (Stetthaimerplatz 1) statt.
Darüber hinaus kann man sich das "Ja-Wort" im Loichingerschlössl an einigen ausgewählten Sonderterminen freitagnachmittags und samstagvormittags geben.
Sondertermine Loichingerschlössl - Freitag:
- 20. Januar 2023
- 17. Februar 2023
- 17. März 2023
- 21. April 2023
- 26. Mai 2023
- 16. Juni 2023
- 21. Juli 2023
- 18. August 2023
- 15. September 2023
- 20. Oktober 2023
- 17. November 2023
- 15. Dezember 2023
- 19. Januar 2024
- 16. Februar 2024
- 15. März 2024
- 19. April 2024
- 17. Mai 2024
- 21. Juni 2024
- 19. Juli 2024
- 23. August 2024
- 20. September 2024
- 18. Oktober 2024
- 15. November 2024
- 20. Dezember 2024
Sondertermine Loichingerschlössl - Samstag:
- 06. Mai 2023
- 03. Juni 2023
- 01. Juli 2023
- 05. August 2023
- 02. September 2023
- 07. Oktober 2023
- 02. Dezember 2023
- 04. Mai 2024
- 01. Juni 2024
- 06. Juli 2024
- 03. August 2024
- 07. September 2024
- 05. Oktober 2024
- 07. Dezember 2024
Die möglichen Uhrzeiten für Ihre Trauung am Donnerstagnachmittag, Freitagvor- und -nachmittag sowie am Samstag erfragen Sie bitte direkt bei den Mitarbeitern des Standesamts.
Zusätzlich sind an ausgewählten Freitagen Trauungen im Rittersaal des Herzogsschlosses möglich.
Wichtiger Hinweis!
Im Jahr 2023 können wegen Umbauarbeiten leider keine Trauungen im Rittersaal des Herzogsschlosses angeboten werden. Die Baumaßnahmen werden voraussichtlich das gesamte Jahr über andauern.
Voraussichtliche Trauungstermine im Rittersaal für 2024: 05. April, 24. Mai, 14. Juni, 13. September, 11. Oktober, 08. November, 06. Dezember
Bei Interesse an einer Trauung in einem der vorgenannten Trausäle stehen die Mitarbeiter des Standesamtes für Auskünfte gerne zur Verfügung.
Urkunden
- Beglaubigte Registerauszüge für Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle
- Geburts- / internationale Geburtsurkunde, Ehe- / internationale Eheurkunde, Lebenspartnerschafts- / internationale Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbe- / internationale Sterbeurkunde (internationale Urkunden sind in mehreren Sprachen verfasst)
Urkunden sollen bei persönlicher Abholung telefonisch vorbestellt werden. Urkunden dürfen nur an die betreffende Person persönlich, Ehegatten / Lebenspartner und Verwandten in gerader Linie (Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) ausgehändigt werden. Verwandte in Seitenlinie (Geschwister, Onkel, Tante etc.) sowie Verlobten, Lebensgefährten, Bekannten etc. dürfen bestellte Urkunden nur gegen eine Vollmacht der betreffenden Person oder eines Nachweises des rechtlichen Interesses und Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises ausgehändigt werden!
Falls die Urkunde zugeschickt werden soll, bitten wir um schriftliche Anforderung auf dem Postweg einschl. der Urkundengebühr (Bitte nur Geldschein/e oder Verrechnungsscheck beilegen!).
Die Urkundengebühr beträgt 12 €.
Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei (bitte Schreiben des Rententrägers in Kopie beilegen). Bitte geben sie folgende Daten in Ihrer schrift- lichen Anforderung an:
- Familien-, Vor-, Geburtsname
- Geburts-/Heirats-/Sterbedatum sowie Geburts-/Heirats-/ Sterbeort (Urkundennummer wenn vorhanden)
- Zweck für die Ausstellung
- Anzahl der Urkunden
- Absender (Tel.Nr.)
Falls die Urkunde zugeschickt werden soll, bitten wir um schriftliche Anforderung auf dem Postweg einschl. der Urkundengebühr (Bitte nur Geldschein/e oder Verrechnungsscheck beilegen!) oder um Anforderung über das Bürgerserviceportal der Stadt Straubing und Bezahlung per Lastschrift oder Giropay.
Gebühr für die Auskunft aus dem Personenstandsbuch
z.B. Geburtszeit: Gebühr 12,00 €
Aus datenschutztechnischen Gründen darf die Geburtszeit nicht telefonisch mitgeteilt werden. Bei persönlichem Erscheinen und gegen Vorlage des Lichtbildausweises dürfen Sie in Ihren eigenen Geburtseintrag Einsicht nehmen. Ist es nicht möglich, dass Sie persönlich beim Standesamt erscheinen kann die Anfrage auch auf schriftlichem Wege erfolgen. Bitte legen Sie dem Schreiben dann eine Kopie Ihres Lichtbildausweises bei. Die Geburtszeit wird Ihnen dann umgehend schriftlich mitgeteilt.
z. B. Ahnenforschung:
Gebühr 15,00 € je Viertelstunde, in einfachen Fällen 5,00 €
Sie erhalten nur in gerader Linie Auskunft (Eltern, Kinder, Großeltern, Urgroßeltern). Bitte teilen Sie uns die bekannten Daten soweit wie möglich schriftlich mit.
Im Standesamt erhalten Sie Auskünfte zu Geburtsregistern der letzten 110 Jahre, bei Eheschließungen der letzten 80 Jahre und zu Sterbefällen der letzten 30 Jahre. Auskünfte bzw. Urkunden zu Ereignissen, die außerhalb dieser Fristen liegen, erhalten Sie beim Stadtarchiv der Stadt.
Kirchenaustritte
Ein Kirchenaustritt kann nur nach Terminvereinbarung erfolgen. Zuständig ist das Standesamt des Wohnsitzes. Für die Beurkundung eines Kirchenaustritts wird eine Gebühr in Höhe von 35,-- Euro erhoben.
Datenschutzhinweise
Informationspflichten Art. 13 DSGVO Standesamt | 199 KB Informationspflichten Art. 13 DSGVO Namensänderung | 301 KB94315 Straubing