Sterilisation; Informationen zur Kostenübernahme

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine medizinisch erforderliche Sterilisation.

Adresse & Kontakt:

Sozialhilfe / Grundsicherung gem. SGB XII
Hebbelstraße 14
94315 Straubing

Öffnungszeiten:
Montag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Sterilisation, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.

Bei Frauen: Wenn eine Schwangerschaft ihre Gesundheit gefährden würde.

Bei gesunden Männern: Wenn durch eine Schwangerschaft eine schwerwiegende Schädigung bei der Frau zu erwarten ist und gleichzeitig der Eingriff der Sterilisation für die Frau lebensbedrohlich wäre.

In anderen Fällen tragen Sie die Kosten selbst.

Stand: 13.09.2023

Für Sie zuständig

Sozialhilfe / Grundsicherung gem. SGB XII
Hebbelstraße 14
94315 Straubing
09421/944-82217
09421/944-82264

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Kosten

Rechtsvorschriften

Rechtbehelf

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