Sterilisation; Informationen zur Kostenübernahme
Adresse & Kontakt:
Sozialhilfe / Grundsicherung gem. SGB XIIHebbelstraße 14
94315 Straubing
Öffnungszeiten:
Montag | 8:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 8:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 8:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 8:00 - 12:00 Uhr |
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung. |
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Sterilisation, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.
Bei Frauen: Wenn eine Schwangerschaft ihre Gesundheit gefährden würde.
Bei gesunden Männern: Wenn durch eine Schwangerschaft eine schwerwiegende Schädigung bei der Frau zu erwarten ist und gleichzeitig der Eingriff der Sterilisation für die Frau lebensbedrohlich wäre.
In anderen Fällen tragen Sie die Kosten selbst.
Stand: 13.09.2023
Für Sie zuständig
Sozialhilfe / Grundsicherung gem. SGB XII
Hebbelstraße 14
94315 Straubing
09421/944-82217
09421/944-82264
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Fristen
Kosten
Rechtsvorschriften
Rechtbehelf
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94315 Straubing
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