Telefongebühren; Beantragung einer Ermäßigung bei Telekommunikationsunternehmen

Sie können bei Telekommunikationsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergünstigung beantragen.

Adresse & Kontakt:

Sozialhilfe / Grundsicherung gem. SGB XII
Hebbelstraße 14
94315 Straubing

Öffnungszeiten:
Montag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Personen, die die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erfüllen, oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten, wird bei einigen Telekommunikationsunternehmen eine Ermäßigung bei den Telefongebühren gewährt.

Eine zusätzliche Vergünstigung bei den Gesprächsgebühren wird darüber hinaus Blinden, Gehörlosen und Sprachbehinderten, die sozialtarifberechtigt sind und aufgrund ihrer Behinderung in ihrer Kommunikation stark beeinträchtigt sind (Grad der Behinderung mindestens 90) gewährt.

Stand: 14.12.2023

Für Sie zuständig

Sozialhilfe / Grundsicherung gem. SGB XII
Hebbelstraße 14
94315 Straubing
09421/944-82217
09421/944-82264

Fristen

Kosten

Weiterführende Links

Online-Verfahren



 Zurück zur Ergebnisliste

Benutzen Sie unsere Piktogramme zur Schnellnavigation

Mit einem Klick zur richtigen Info.