Abfallentsorgung; Beratung

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind in Bayern für die Abfallentsorgung im Regelfall zuständig. Sie bieten für Bürger und Gewerbe Informationen zur Abfallentsorgung an.

Adresse & Kontakt:

Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land
Äußere Passauer Straße 75
94315 Straubing

Öffnungszeiten:
Montag 8:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

In Bayern sind die Landkreise und kreisfreien Städte im Regelfall für die Abfallentsorgung zuständig. Informationen zur Entsorgung verschiedenster Abfallarten, wie sie in Haushalt und Gewerbe anfallen, erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht erfolgt eine Beratung im Umgang mit gefährlichen Abfällen, deren Entsorgung nach den Grundsätzen der Allgemeinwohlverträglichkeit erforderlich ist.

Es werden u.a. auch Fragen der stofflichen oder thermischen Verwertung von Abfällen, insbesondere bei Entsorgungen von verwertbaren Abfällen mineralischen oder pflanzlichen Ursprungs beantwortet. Hierzu gehört auch die Beratung und Bestätigung von Abfallverwertungsmaßnahmen im Rahmen der Verwendung von Sekundärbaustoffen.

Im "Abfallratgeber Bayern" (siehe "Verwandte Themen") finden Sie

  • Ansprechpartner für Ihren Landkreis oder Ihre Stadt,
  • Hinweise zur Wertstofftrennung und Reststoffentsorgung,
  • Öffnungszeiten der Wertstoffsammelstellen,
  • Daten und Fakten der kommunalen Abfallwirtschaft und

erfahren mehr über Abfallvermeidung bzw. Wiederverwendung.

Gewerbetreibende erhalten Hinweise zu betrieblichem Umweltschutz und Abfallbehandlung, zu geeigneten Verwerterbetrieben oder Entsorgungsfirmen und Förderprogrammen. Informationen zur Abfallwirtschaft und Abfallberatung finden Sie auch unter "Weiterführende Links".

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Straubing)

In Bayern sind die Landkreise und kreisfreien Städte im Regelfall für die Abfallentsorgung zuständig. Informationen zur Entsorgung verschiedenster Abfallarten, wie sie in Haushalt und Gewerbe anfallen, erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht erfolgt eine Beratung im Umgang mit gefährlichen Abfällen, deren Entsorgung nach den Grundsätzen der Allgemeinwohlverträglichkeit erforderlich ist.

Es werden u.a. auch Fragen der stofflichen oder thermischen Verwertung von Abfällen, insbesondere bei Entsorgungen von verwertbaren Abfällen mineralischen oder pflanzlichen Ursprungs beantwortet. Hierzu gehört auch die Beratung und Bestätigung von Abfallverwertungsmaßnahmen im Rahmen der Verwendung von Sekundärbaustoffen.

Im "Abfallratgeber Bayern" (siehe "Verwandte Themen") finden Sie

  • Ansprechpartner für Ihren Landkreis oder Ihre Stadt,
  • Hinweise zur Wertstofftrennung und Reststoffentsorgung,
  • Öffnungszeiten der Wertstoffsammelstellen,
  • Daten und Fakten der kommunalen Abfallwirtschaft und

erfahren mehr über Abfallvermeidung bzw. Wiederverwendung.

Gewerbetreibende erhalten Hinweise zu betrieblichem Umweltschutz und Abfallbehandlung, zu geeigneten Verwerterbetrieben oder Entsorgungsfirmen und Förderprogrammen. Informationen zur Abfallwirtschaft und Abfallberatung finden Sie auch unter "Weiterführende Links".

Stand: 03.04.2023

Für Sie zuständig

Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land
Äußere Passauer Straße 75
94315 Straubing
09421/9902-0
09421/9902-22

Kosten

Weiterführende Links

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