Personalausweis; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens
Adresse & Kontakt:
Meldewesen (Einwohnermeldeamt)Theresienplatz 2
94315 Straubing
Öffnungszeiten:
Montag | 8:00 - 11:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr |
Dienstag | 8:00 - 11:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr |
Mittwoch | 8:00 - 11:30 Uhr |
Donnerstag | 8:00 - 11:30 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr |
Freitag | 8:00 - 11:30 Uhr |
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Bei Abhandenkommen Ihres Personalausweis oder vorläufigen Personalausweises sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Personalausweisbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.
Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Personalausweisbehörde anzuzeigen und der bisher verlustige Personalausweis vorzulegen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.
Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").
Stand: 28.06.2023
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