Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung
Adresse & Kontakt:
Baugenehmigungen / DenkmalschutzTheresienplatz 2
94315 Straubing
Öffnungszeiten:
Montag | 8:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 8:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 8:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 8:00 - 12:00 Uhr |
Termine nach Vereinbarung |
Eine Genehmigungsfreistellung kann grundsätzlich für alle baulichen Anlagen außer für Sonderbauten erfolgen. Dies ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen (siehe „Voraussetzungen“) möglich. Aber auch, wenn ein Vorhaben genehmigungsfreigestellt ist, muss es dennoch alle zu beachtenden Vorschriften einhalten.
Auch beim Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Genehmigungsfreistellung haben Sie keinen Anspruch auf eine solche. Es liegt im Ermessen der Gemeinde, zu erklären, ob ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder nicht.
Stand: 29.02.2024
Für Sie zuständig
Baugenehmigungen / Denkmalschutz
Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60403
09421/944-60274
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Fristen
Kosten
Rechtsvorschriften
Rechtbehelf
Weiterführende Links
Formulare
Online-Verfahren
Zurück zur Ergebnisliste
Ämter & Dienststellen
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Straubing
Theresienplatz 2
94315 Straubing
94315 Straubing