Bauvorhaben; Beantragung eines Vorbescheids

Sie können bereits vor dem Bauantrag bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Baugenehmigungsverfahren bindende Wirkung.

Adresse & Kontakt:

Baugenehmigungen / Denkmalschutz
Theresienplatz 2
94315 Straubing

Öffnungszeiten:
Montag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung

Sie können zu einzelnen Fragen Ihres Bauvorhabens einen Vorbescheid beantragen. Diesen Antrag müssen Sie vor Beantragung der Baugenehmigung stellen. Gegenstand eines Vorbescheids kann nur sein, was auch Gegenstand im späteren Baugenehmigungsverfahren ist.

Der Vorbescheid ist vorweggenommener Teil der Baugenehmigung selbst. Bei der späteren Entscheidung über die Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde an den Vorbescheid gebunden, soweit dieser eine Regelung zum Vorhaben trifft.

Stand: 29.02.2024

Für Sie zuständig

Baugenehmigungen / Denkmalschutz
Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60403
09421/944-60274

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Kosten

Rechtbehelf

Formulare

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