Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung
Adresse & Kontakt:
Baugenehmigungen / DenkmalschutzTheresienplatz 2
94315 Straubing
Öffnungszeiten:
Montag | 8:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 8:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 8:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 8:00 - 12:00 Uhr |
Termine nach Vereinbarung |
Wenn Sie höchstens für zwei Monate ein Zeltlager "auf der grünen Wiese" errichten möchten, benötigen Sie weder für den Lagerplatz selbst, noch für die Zelte und die erforderlichen Nebenanlagen wie Waschgelegenheiten, Beleuchtung oder Einrichtungen zur Abwasser- und Abfallentsorgung eine Baugenehmigung.
Sofern das Zeltlager jedoch mehr als drei Zelte umfassen soll, ist für die Errichtung des Zeltlagerplatzes die Erlaubnis der Gemeinde nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz erforderlich.
Stand: 05.06.2023
Für Sie zuständig
Baugenehmigungen / Denkmalschutz
Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60403
09421/944-60274
Kosten
Rechtsvorschriften
Rechtbehelf
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Theresienplatz 2
94315 Straubing
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