Namensänderung; Beantragung

Vor- und Familienname können auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund anerkannt werden kann.

Adresse & Kontakt:

Personenstands- und Bestattungswesen (Standesamt)
Bahnhofstraße 1
94315 Straubing

Öffnungszeiten:
Montag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Ein Vor- oder ein Familienname darf auf Antrag z. B. nur geändert werden, wenn der Namensträger mit dem jeweiligen Namen im täglichen Leben erheblich persönliche Schwierigkeiten hat und das öffentliche Interesse nicht entgegensteht.

Da die Voraussetzungen im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, wird empfohlen, sich in jedem Fall von der zuständigen Behörde, das ist das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, vor der Antragstellung beraten zu lassen. Dies gilt auch hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen.

Stand: 02.08.2023

Für Sie zuständig

Personenstands- und Bestattungswesen (Standesamt)
Bahnhofstraße 1
94315 Straubing
09421/944-64222
09421/944-64225

Voraussetzungen

Kosten

Rechtbehelf

Online-Verfahren



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