Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
Adresse & Kontakt:
BestattungsamtBahnhofstraße 1
94315 Straubing
Öffnungszeiten:
Montag | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 8:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 8:00 - 12:00 Uhr |
Es gehört zu den Aufgaben der Gemeinde, erforderliche Bestattungseinrichtungen herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben. Die Benutzung regelt sie in einer Satzung. Sie legt darin neben allgemeinen Ordnungsvorschriften beispielsweise auch Details zu den Nutzungsrechten an einer Grabstätte, Anforderungen an die Größe und Lage von Grabstätten und die Dauer der Ruhezeiten für die beigesetzten Verstorbenen fest.
Stand: 05.05.2023
Für Sie zuständig
Bestattungsamt
Bahnhofstraße 1
94315 Straubing
09421/944-64210
09421/944-64225
Voraussetzungen
Kosten
Rechtsvorschriften
Rechtbehelf
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Ansprechpartner
Stadtverwaltung Straubing
Theresienplatz 2
94315 Straubing
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