Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung
Adresse & Kontakt:
BestattungsamtBahnhofstraße 1
94315 Straubing
Öffnungszeiten:
Montag | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 8:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 8:00 - 12:00 Uhr |
Leichen und Aschereste Verstorbener müssen (außer bei Seebestattungen) grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es ist Aufgabe der Gemeinden, die für die Beisetzung ihrer Einwohner erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten. Die Vergabe eines Grabplatzes durch die Gemeinde setzt voraus, dass ein Grabnutzungsrecht eingeräumt wird (mehr dazu siehe "Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts" unter "Verwandte Themen").
Die Einzelheiten über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen und die Durchführung von Bestattungen regeln die Gemeinden durch eine Satzung oder eine Verordnung.
Stand: 26.01.2024
Für Sie zuständig
Bestattungsamt
Bahnhofstraße 1
94315 Straubing
09421/944-64210
09421/944-64225
Erforderliche Unterlagen
Rechtsvorschriften
Zurück zur Ergebnisliste
Ämter & Dienststellen
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Straubing
Theresienplatz 2
94315 Straubing
94315 Straubing