Staatsangehörigkeit; Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Ob eine deutsche Staatsangehörigkeit besteht oder nicht, kann in Zweifelsfällen durch die Verwaltung allgemein verbindlich entschieden werden.

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Staatsangehörigkeitsrecht
Theresienplatz 2
94315 Straubing

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Montag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
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Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Für die Überprüfung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit genügt den Behörden in Deutschland im Regelfall die Vorlage eines gültigen Passes oder Personalausweises. Ob eine deutsche Staatsangehörigkeit besteht, kann in Zweifelsfällen verbindlich festgestellt werden.

Auf entsprechenden Antrag hin erhalten Deutsche dabei einen Staatsangehörigkeitsausweis zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.

Ausländer erhalten auf Antrag eine Negativbescheinigung, mit der sie nachweisen können, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen.

Stand: 10.10.2023

Für Sie zuständig

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Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60239/-60240/-60242

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Erforderliche Unterlagen

Kosten

Rechtbehelf

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