Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für den Familiennachzug zu Ausländern

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen.

Adresse & Kontakt:

Ausländerwesen
Am Platzl 31
94315 Straubing

Öffnungszeiten:
telefonische Erreichbarkeit
Montag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Vorsprachetermine nur nach Vereinbarung möglich

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung.

Deshalb können

  • deutsche Staatsangehörige und
  • ausländische Staatsangehörige, die sich mit einer Niederlassungserlaubnis, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, einer Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU, einer ICT-Karte oder einer Mobiler-ICT-Karte (siehe unter „Verwandte Themen“) in Deutschland aufhalten,

ihre ausländischen Ehegatten/Lebenspartner und minderjährigen Kinder nachziehen lassen.

Eine Besonderheit bildet die Personengruppe der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge. Diese können bis zur Erreichung des 18. Lebensjahres auch ihre Eltern nachziehen lassen.

Die einzelnen Regelungen zum Nachzug von ausländischen Familienangehörigen, die auch für den Nachzug von Lebenspartnern entsprechende Anwendung finden, sind im Aufenthaltsgesetz sehr detailliert festgelegt. Die Möglichkeiten und Voraussetzungen des Familiennachzugs sind abhängig von der Art des Aufenthaltstitels und des zugrundeliegenden Zwecks des Aufenthalts des bereits in Deutschland lebenden Familienangehörigen.

Bevor die ausländischen Ehegatten/Lebenspartner oder minderjährigen Kinder nach Deutschland reisen können, benötigen sie ein Visum zum Familiennachzug, das sie bei der deutschen Auslandsvertretung in ihrem Heimatland beantragen können (siehe "Nationales Visum; Erteilung und Verlängerung" unter "Verwandte Themen").

Ob Ausnahmen von der Visumpflicht bestehen – beispielsweise bei bestimmten Herkunftsstaaten – kann Ihnen im konkreten Einzelfall die Ausländerbehörde sagen.

Stand: 19.03.2024

Für Sie zuständig

Ausländerwesen
Am Platzl 31
94315 Straubing
09421/944-70157 , -70161 oder -70163
09421/944-70193

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Rechtbehelf



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