Baugebiet; Informationen zur Erschließung

Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt.

Adresse & Kontakt:

Erschließungswesen
Theresienplatz 2
94315 Straubing

Öffnungszeiten:
Montag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Termine auf Anfrage

Unter Erschließung ist die Herstellung bzw. Unterhaltung von Anlagen zu verstehen, die für die bauliche Nutzung von Grundstücken erforderlich ist.

Zur Erschließung gehören der Anschluss an die Ver- und Entsorgungsnetze wie Elektrizität, Gas, öffentliche Wasserversorgung und Kanalisation (technische Erschließung), aber auch die verkehrliche Erschließung eines Grundstücks.

Zur Abgrenzung zu anderen Bedeutungen des Ausdrucks spricht man auch von Baulanderschließung. Die Erschließung ist grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde. Ein Rechtsanspruch auf Erschließung besteht im Regelfall nicht.

Für die Bebaubarkeit eines Grundstücks muss die Erschließung gesichert sein. Die Erschließung ist in diesem Sinne gesichert, wenn mit der Herstellung der Erschließungsanlage im Zeitpunkt der Gebrauchsnahme oder der Fertigstellung des Bauwerks gerechnet werden kann.

Stand: 16.02.2024

Für Sie zuständig

Recht und Erschließung
Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60180
09421/944-60274

Kosten

Rechtsvorschriften



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