Wahlen; Unterstützung der Wahlorgane

Die Kreisverwaltungsbehörden sind je nach Wahl oder Abstimmung Sitz der Wahlorgane auf Kreisebene. Sie unterstützen die Wahlorgane in der Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten.

Adresse & Kontakt:

Wahlamt
Theresienplatz 2
94315 Straubing

Öffnungszeiten:
Montag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Wahlorgane sind die Personen oder Personengruppen, die die Wahl organisieren und sicherstellen, dass sie ordnungsgemäß verlaufen. Wahlorgane bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sind die Wahlleiter und Wahlausschüsse auf Stimmkreis-, Wahlkreis-, Landes- und Bundesebene. Außerdem gehören dazu die Wahlvorsteher und Wahlvorstände in jedem Wahl- bzw. Stimmbezirk.

Die Kreisverwaltungsbehörden sind je nach Wahl oder Abstimmung Sitz der Wahlorgane auf Kreisebene. Das sind die Kreis- oder Stadtwahlleiter bei Bundestags- bzw. Europawahlen, Stimmkreisleiter bei Landtags- und Bezirkswahlen sowie Abstimmungsleiter bei Volksentscheiden. Die Kreisverwaltungsbehörde unterstützt die bei ihr gebildeten Wahlorgane bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahl in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Als Rechts- bzw. Fachaufsichtsbehörden sorgen die Landratsämter neben der erforderlichen Amtshilfe auch dafür, dass die Wahlen von den kreisangehörigen Gemeinden ordnungsgemäß vorbereitet und durchgeführt werden.

Stand: 11.07.2023


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