Fahrschulzweigstellenerlaubnis; Beantragung

Wer als Inhaber einer Fahrschule Zweigstellen seiner Fahrschule betreibt, bedarf der Zweigstellenerlaubnis.

Adresse & Kontakt:

Führerscheinstelle
Am Hagen 59
94315 Straubing

Öffnungszeiten:
Montag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Achtung! Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!
Weitere Infos siehe hier

Der Betrieb von Zweigstellen einer Fahrschule (also Unterrichtsräumen an anderen Örtlichkeiten als der Hauptbetriebsstelle der Fahrschule) ist nur zulässig, wenn – neben der Fahrschulerlaubnis (s. Verwandte Themen) – dafür jeweils eine Zweigstellenerlaubnis vorliegt. Zuständig ist die Kreisverwaltungsbehörde des Sitzes der Zweigstelle.

Stand: 07.07.2023

Für Sie zuständig

Führerscheinstelle
Am Hagen 59
94315 Straubing
09421/944-66213

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Kosten

Rechtbehelf

Formulare



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