Fahrzeugregister; Beantragung einer Halterauskunft

Aus dem Fahrzeugregister können Auskünfte erteilt werden (Halterauskunft), wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht.

Adresse & Kontakt:

KfZ-Zulassungsstelle
Am Hagen 59
94315 Straubing

Öffnungszeiten:
Montag 7:45 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 7:45 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 7:45 - 12:00 Uhr
Donnerstag 7:45 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag 7:45 - 12:00 Uhr

Zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z. B. nach einem Verkehrsunfall) kann durch die Zulassungsbehörde Auskunft über den Halter und / oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs erteilt werden.

Den Antrag auf Auskunft aus dem Fahrzeugregister können Privatpersonen, Rechtsanwälte oder öffentliche Stellen einreichen. Er muss aus Datenschutzgründen schriftlich mit Begründung (unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeugidentifizierungsnummer) oder durch persönliche Vorsprache erfolgen.

Zuständig für die Erteilung der Auskunft ist die kennzeichenverwaltende Zulassungsbehörde.

Falls Sie Ansprüche wegen eines Unfallschadens erheben wollen und nur die Angaben zur Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen, haben Sie auch die Möglichkeit eine kostenlose Auskunft bei der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG einzuholen (Link siehe unter "Weiterführende Links").

Eine Auskunft über eigene Fahrzeuge können Sie auch beim Kraftfahrt-Bundesamt erhalten.

Stand: 03.03.2024

Für Sie zuständig

KfZ-Zulassungsstelle
Am Hagen 59
94315 Straubing
09421/944-66222

Erforderliche Unterlagen

Kosten



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