Führerschein; Anordnung von Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Punktesystem)
Adresse & Kontakt:
FührerscheinstelleAm Hagen 59
94315 Straubing
Öffnungszeiten:
Montag | 8:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 8:00 - 12:00 Uhr |
Achtung! Vorherige Terminvereinbarung erforderlich! |
Die im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragenen Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten werden je nach Schwere mit 1 bis 3 Punkten bewertet. Inhaltlich soll das Fahreignungs-Bewertungssystem
- für die Gleichbehandlung von wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßende Verkehrsteilnehmer sorgen,
- möglichst früh Eignungsmängel des Kraftfahrers aufdecken,
- dem Kraftfahrer Hilfestellung geben, damit der Betreffende seine Eignungsdefizite möglichst früh erkennt und behebt, um auf diese Weise das Erreichen von 8 Punkten und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden.
Auf Grund von Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes über die Eintragungen im FAER muss die Fahrerlaubnisbehörde bestimmte Maßnahmen ergreifen:
1. Stufe:
Wer 4 bis 5 Punkte erreicht, erhält eine Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem. Wird nun ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht, kann dadurch 1 Punkt abgebaut werden. Ein entsprechender Punkteabbau durch freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ist nur einmal in fünf Jahren möglich, und kann auch schon bei einem Punktestand von 1 bis 3 erfolgen. Für den Punkteabbau ist die Teilnahmebescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen.
2. Stufe:
Bei einem Punktestand von 6 bis 7 Punkten erfolgt eine Verwarnung. Auch jetzt kann ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht werden; in dieser Stufe allerdings ohne Punkteabbaumöglichkeit.
3. Stufe:
Das Erreichen von 8 Punkten oder mehr führt zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
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