Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen
Adresse & Kontakt:
FührerscheinstelleAm Hagen 59
94315 Straubing
Öffnungszeiten:
Montag | 8:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 8:00 - 12:00 Uhr |
Achtung! Vorherige Terminvereinbarung erforderlich! |
Die Fahrerlaubnisbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten sind auch zuständig für die Erteilung von Ausnahmen von der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstellen.
Mit Fragen im Zusammenhang mit diesen Vorschriften wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Stand: 07.07.2023
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