Fahrerlaubnis für Bus und Lkw; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer

Die Fahrerlaubnisse für Lkw und Bus gelten nur befristet. Die Verlängerung der Geltungsdauer müssen Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

Adresse & Kontakt:

Führerscheinstelle
Am Hagen 59
94315 Straubing

Öffnungszeiten:
Montag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Achtung! Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!
Weitere Infos siehe hier

Die Fahrerlaubnisklassen für Lkw und Bus werden seit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklassen zum 01.01.1999 nur noch befristet erteilt. Die Verlängerung der Geltungsdauer müssen Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder der Gemeinde beantragen. Für die Verlängerung ist keine Fahrerlaubnisprüfung erforderlich. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft aber Ihre körperliche Eignung. Mit der Verlängerung der Fahrerlaubnis wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

Die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird jeweils längstens für fünf Jahre erteilt bzw. verlängert.

In diesem Zusammenhang sind folgende Übergangsregelungen zu beachten:

Fahrerlaubnisse, die bis zum 31.12.1998 nach den alten Fahrerlaubnisklassen erteilt wurden:

Werden die entsprechenden alten Fahrerlaubnisse nicht umgestellt, dürfen ab Vollendung des 50. Lebensjahres

  • Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse 3 keine in Klasse CE fallenden Fahrzeugkombinationen und
  • Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse 2 keine Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen der Klassen C oder CE (ausgenommen Einschlussklassen)

mehr führen.

Bei der Umstellung werden die neuen Fahrerlaubnisklassen wie folgt befristet:

  • Alte Fahrerlaubnisklasse 3: Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E werden nicht befristet. Die Fahrerlaubnisklasse CE wird mit Beschränkung auf bisher in Klasse 3 fallende Züge bis zum 50. Lebensjahr befristet zugeteilt.
  • Alte Fahrerlaubnisklasse 2: Die Fahrerlaubnisklassen C und CE werden bis zum 50. Lebensjahr befristet.

Fahrerlaubnisse, die ab dem 01.01.1999 und bis zum Ablauf des 27.12.2016, erteilt wurden:

Die Geltungsdauer entsprechender Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E endet mit Vollendung des 50. Lebensjahres des Inhabers.

Stand: 22.12.2023

Für Sie zuständig

Führerscheinstelle
Am Hagen 59
94315 Straubing
09421/944-66213

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