Heilpraktikererlaubnis; Beantragung

Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

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Gewerbewesen und Ordnungsaufgaben
Theresienplatz 2
94315 Straubing

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Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
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Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Hierfür sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.

Die Heilpraktikererlaubnis darf grundsätzlich nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Eine Ausnahme besteht für das Gebiet der Psychotherapie und für die Gesundheitsfachberufe Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie.

Stand: 19.02.2024

Für Sie zuständig

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94315 Straubing
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Fristen

Kosten

Rechtbehelf

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