Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Betriebserlaubnis

Träger einer Kindertageseinrichtung benötigen eine Betriebserlaubnis.

Adresse & Kontakt:

Kindertagesbetreuung
Am Platzl 31
94315 Straubing

Öffnungszeiten:
Montag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Die Erlaubnispflicht besteht grundsätzlich für alle Kindertageseinrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden.

Zu den erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtungen gehören:

  • Kinderkrippen
  • Kindergärten
  • Kinderhorte
  • Altersgemischte Einrichtungen (Häuser für Kinder)
  • Kurzzeitbetreuungen (betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen)
  • "Netze für Kinder"-Einrichtungen

Die Betriebserlaubnis kann mit Nebenbestimmungen und Auflagen versehen werden und wird in der Regel erst nach gründlicher Prüfung der örtlichen Gegebenheiten erteilt.

Stand: 15.12.2023

Für Sie zuständig

Kindertagesbetreuung
Am Platzl 31
94315 Straubing
09421/944-70360 / 361 / 368
09421/944-70197

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Kosten

Rechtbehelf

Online-Verfahren



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