Kommunale Bücherei / Bibliothek; Erlass einer Benutzungsordnung

Eine Benutzerordnung enthält die Vorschriften zur Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek). Sie kann von Städten und Gemeinden, die diese unterhalten, erlassen werden.

Adresse & Kontakt:

Stadtbibliothek im Salzstadel
Rentamtsberg 1
94315 Straubing

Öffnungszeiten:
Montag geschlossen
Dienstag 10:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 10:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag 10:00 - 18:00 Uhr
Samstag 10:00 - 13:00 Uhr

Der Rahmen für die Benutzung einer kommunalen Bücherei oder Bibliothek kann in einer oder mehreren Satzungen festgelegt werden (z. B. Benutzungssatzung, Gebührensatzung). Zur Information über die wichtigsten Satzungsinhalte sowie zur Festlegung der Bücherei oder Bibliothek notwendigen Benutzungsbedingungen können Haus- und Benutzungsordnungen erlassen werden.

Eine Benutzerordnung kann z. B. Regelungen für folgende Bereiche enthalten:

  • Arten und Ziele der Nutzung
  • Benutzerkreis
  • Anmeldung
  • Leihfrist und Rückgabe von Medien
  • Beschränkung der Ausleihe
  • Vorbestellungen
  • Verhalten in der Bücherei oder Bibliothek
  • Sorgfalts- und Schadensersatzpflicht der Benutzer

Die Benutzerordnung können Sie vor Ort einsehen oder - soweit vorhanden - über die Internetseite der Bücherei oder Bibliothek.

Stand: 02.02.2024

Für Sie zuständig

Stadtbibliothek im Salzstadel
Rentamtsberg 1
94315 Straubing
09421/944-80330



 Zurück zur Ergebnisliste

Benutzen Sie unsere Piktogramme zur Schnellnavigation

Mit einem Klick zur richtigen Info.