Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

Adresse & Kontakt:

Stadtwerke Straubing GmbH
Sedanstraße 10
94315 Straubing

Öffnungszeiten:
Montag 8:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:30 Uhr

Betreibt die Kommune die Stromversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023

Für Sie zuständig

Stadtwerke Straubing GmbH
Sedanstraße 10
94315 Straubing
09421/864-0
09421/864-200



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