Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Adresse & Kontakt:

Stadtwerke Straubing GmbH
Sedanstraße 10
94315 Straubing

Öffnungszeiten:
Montag 8:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:30 Uhr

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023

Für Sie zuständig

Stadtwerke Straubing GmbH
Sedanstraße 10
94315 Straubing
09421/864-0
09421/864-200



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