Krankenhausversorgung; Sicherstellung

Die Landkreise und kreisfreie Städte müssen die Krankenhausversorgung Ihrer Bürgerinnen und Bürger gewährleisten.

Adresse & Kontakt:

Rathaus
Theresienplatz 2
94315 Straubing

Öffnungszeiten:
MO 08:00-12:00 14:00- 16:00
DI 08:00-12:00 14:00- 16:00
MI 08:00-12:00 14:00- 16:00
DO 08:00-12:00 14:00- 17:00
FR 08:00-12:00

Die Landkreise und kreisfreien Städte haben den Sicherstellungsauftrag für die Krankenhausversorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger. Sie müssen dafür sorgen, dass Krankenhäuser für ihre Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen.

Findet sich kein anderer Träger, müssen sie selbst das Krankenhaus betreiben.

Stand: 08.08.2023

Für Sie zuständig

Stadtverwaltung Straubing
Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-0
09421/944-60250



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