Lebensmittelbetriebe; Beantragung der EU-Zulassung für Sprossen erzeugende Betriebe

Sprossenerzeugende Betriebe sind zulassungspflichtig.

Adresse & Kontakt:

Lebensmittelüberwachung / Gesundheitlicher Verbraucherschutz
Bernauergasse 3
94315 Straubing

Öffnungszeiten:
Montag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung

Die zulassungspflichtige Tätigkeit darf erst nach Erteilung der Zulassung aufgenommen werden. Das Verfahren ist antragsgebunden. Anhand einer Ortsbesichtigung wird überprüft, ob gewährleistet ist, dass die Betriebe den einschlägigen Hygieneanforderungen genügen, um einen Schutz der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten. Die Zulassung der Betriebe sollte von der Erfüllung bestimmter Anforderungen abhängig gemacht werden, damit das Risiko einer Kontamination innerhalb der Einrichtung, in der die Sprossen erzeugt werden, verringert wird.

Mit der Zulassung erhält die Betriebsstätte auch die für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr erforderliche Zulassungsnummer.

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Straubing)

Für die Erteilung der Zulassung ist die Regierung von Niederbayern zuständig.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet 55.2 – Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz der Regierung von Niederbayern

Stand: 12.02.2024

Für Sie zuständig

Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Bernauergasse 3
94315 Straubing
09421/944-62210
09421/944-60250

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Kosten

Rechtbehelf

Formulare



 Zurück zur Ergebnisliste

Benutzen Sie unsere Piktogramme zur Schnellnavigation

Mit einem Klick zur richtigen Info.