Schülerunfallversicherung; Informationen über Kostenträger

Schüler (ggfs. auch Elternbeiräte u.a.) haben unter den Voraussetzungen des Sozialgesetzbuchs Siebtes Buch (SGB VII) gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser greift nicht erst nach einem Unfallereignis, sondern umfasst z.B. auch Maßnahmen der Unfallprävention.

Adresse & Kontakt:

Soziales Rathaus
Am Platzl 31


Öffnungszeiten:
MO 8:00-12:00
DI 8:00-12:00
DO 8:00-12:00 14:00- 17:00
FR 8:00-12:00
Betreten des "Soziale Rathaus" nur mit Termin möglich

Während der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen, auf dem Weg von und zur Schule sowie während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen genießen Schülerinnen und Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Die gesetzliche Unfallversicherung erstreckt sich darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen z. B. auf ehrenamtlich tätige Personen wie Elternbeiräte oder Schulwegdienste.

Träger der Unfallversicherung in Bayern sind die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) bzw. die Bayerische Landesunfallkasse (LUK).

Den Versicherungsträgern obliegen außer der finanziellen Abwicklung von Unfällen im Schulbereich auch Maßnahmen der Unfallprävention, die sie insbesondere mit den Sicherheitsbeauftragten in den Schulen durchführen.

Bei Schulunfällen erstellt die Schulleiterin/der Schulleiter eine Unfallanzeige und übermittelt diese dem Unfallversicherungsträger. Sie/er wird hierbei von dem/der Sicherheitsbeauftragten unterstützt.

Stand: 10.07.2023

Für Sie zuständig

Kosten



 Zurück zur Ergebnisliste

Benutzen Sie unsere Piktogramme zur Schnellnavigation

Mit einem Klick zur richtigen Info.