Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Adresse & Kontakt:
Abteilung SportTheresienplatz 2
94315 Straubing
Öffnungszeiten:
Montag | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 8:00 - 12:00 Uhr |
Termine auf Anfrage |
Sportanlagen der Gemeinde, die nicht unmittelbar öffentlichen Schulen angeschlossen sind, verwaltet, betreibt und unterhält i.d.R. die Gemeinde. Die Benutzung dieser Sportstätten wird im Rahmen ihrer Widmung für Übungszwecke und Veranstaltungen auf Antrag vergeben. Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportanlage während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.
Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.
Stand: 02.02.2024
Für Sie zuständig
Abteilung Sport
Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60149
09421/944-60253
Fristen
Kosten
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Theresienplatz 2
94315 Straubing
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