Stellenbedarf und Personaleinsatz; Ermittlung durch die Kreisverwaltungsbehörde

Zu den Aufgaben der Personalverwaltung in Kreisverwaltungsbehörden zählen unter anderem die Ermittlung des Stellenbedarfs und die Personaleinsatzsteuerung.

Adresse & Kontakt:

Organisation
Theresienplatz 2
94315 Straubing

Öffnungszeiten:
Montag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung

Die angemessene personelle Ausstattung der Kreisverwaltungsbehörden ist Grundvoraussetzung für eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung.

Die Stellenbedarfsermittlung ist die Basis für eine langfristige Personalplanung und damit ein wesentliches Instrument der Personaleinsatzsteuerung. Unter Stellenbedarf versteht man das quantitative und qualitative Stellen- bzw. Arbeitskräftepotenzial, das zur Bearbeitung der in der Organisationseinheit anfallenden Aufgaben benötigt wird. Das Ziel eines wirtschaftlichen Personaleinsatzes ist es, die für die Aufgabenerfüllung quantitativ notwendige Anzahl entsprechend qualifizierter Mitarbeiter einzusetzen.

Stand: 02.02.2024

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Rathaus
Theresienplatz 2
94315 Straubing
0 94 21 / 944-60380
09421/944-60274



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