Stellenbedarf und Personaleinsatz; Ermittlung durch die Kreisverwaltungsbehörde
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Termine nach Vereinbarung |
Die angemessene personelle Ausstattung der Kreisverwaltungsbehörden ist Grundvoraussetzung für eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung.
Die Stellenbedarfsermittlung ist die Basis für eine langfristige Personalplanung und damit ein wesentliches Instrument der Personaleinsatzsteuerung. Unter Stellenbedarf versteht man das quantitative und qualitative Stellen- bzw. Arbeitskräftepotenzial, das zur Bearbeitung der in der Organisationseinheit anfallenden Aufgaben benötigt wird. Das Ziel eines wirtschaftlichen Personaleinsatzes ist es, die für die Aufgabenerfüllung quantitativ notwendige Anzahl entsprechend qualifizierter Mitarbeiter einzusetzen.
Stand: 02.02.2024
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