Wahlschein und Briefwahlunterlagen; Beantragung

Wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal, sondern per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal abstimmen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Zusammen mit dem Wahlschein, den Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen müssen, erhalten Sie auch die Briefwahlunterlagen.

Adresse & Kontakt:

Wahlamt
Theresienplatz 2
94315 Straubing

Öffnungszeiten:
Montag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Grundsätzlich wählen Sie in dem Wahllokal, bei dem Sie im Wählerverzeichnis als wahlberechtigt registriert sind. Wenn Sie per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal Ihres Wahlkreises (bei den Kommunalwahlen und Bundestagswahlen), Stimmkreises (bei Landtags- und Bezirkswahlen) bzw. Landkreis/kreisfreie Stadt (bei Europawahlen) abstimmen möchten, müssen Sie bei Ihrer Gemeinde einen Wahlschein beantragen. Hier wie im Folgenden ist Ihr Ansprechpartner bei Mitgliedsgemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft anstelle der Gemeinde ggf. auch die Verwaltungsgemeinschaft.

Einen Wahlschein brauchen Sie für die Wahlteilnahme auch immer dann, wenn Sie ausnahmsweise nicht in einem Wählerverzeichnis eingetragen, aber dennoch für die betreffende Wahl wahlberechtigt sind.

Stand: 09.10.2023

Für Sie zuständig

Meldewesen (Einwohnermeldeamt)
Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60222

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Kosten

Online-Verfahren



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