Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren

Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.

Adresse & Kontakt:

Stadtwerke Straubing GmbH
Sedanstraße 10
94315 Straubing

Öffnungszeiten:
Montag 8:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:30 Uhr

Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.

Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

Stand: 04.08.2023

Für Sie zuständig

Stadtwerke Straubing GmbH
Sedanstraße 10
94315 Straubing
09421/864-0
09421/864-200

Rechtsvorschriften

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