Wasserversorgung; Sicherstellung

Die öffentliche Versorgung der Haushalte mit Trinkwasser als eine Leistung der Daseinsvorsorge erfolgt durch die Kommunen, Kommunalbetriebe (Wasserversorgungsunternehmen) oder kommunale Zweckverbände.

Adresse & Kontakt:

Stadtwerke Straubing GmbH
Sedanstraße 10
94315 Straubing

Öffnungszeiten:
Montag 8:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:30 Uhr

Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge (§ 50 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz) und ist in Bayern eine Pflichtaufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis (Art. 57 Abs. 2 Gemeindeordnung).

Die Kommunen und Zweckverbände regeln über Satzungen den Umgriff ihres Versorgungsgebietes sowie die Höhe der Wasserversorgungsbeiträge und -gebühren. In den Versorgungsgebieten besteht i.d.R. ein Anschluss- und Benutzungszwang.

Haben Sie Fragen zum Wasseranschluss (z. B. Grundstücksanschluss, Gartenanschluss), zu Beiträgen und Gebühren oder zur Qualität Ihres Trinkwassers, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde oder Ihre Stadt.

In Fachfragen der Trinkwasserhygiene wenden Sie sich bitte an die Gesundheitsabteilung Ihres Landratsamtes.

Weiterführende Informationen finden Sie außerdem unter "Verwandte Themen".

Stand: 03.03.2024


 Zurück zur Ergebnisliste

Benutzen Sie unsere Piktogramme zur Schnellnavigation

Mit einem Klick zur richtigen Info.