Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung

Die sprengstoffrechtliche Fachkunde zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen erwerben Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang. Für die Teilnahme an diesem Lehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde.

Adresse & Kontakt:

Jagd-, Fischerei- und Waffenwesen
Theresienplatz 2
94315 Straubing

Öffnungszeiten:
Montag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Termine auf Anfrage

Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. eines Befähigungsscheines nach Sprengstoffgesetz ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung. Diese wird Ihnen von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde ausgestellt.

Zuständige Behörden:

  • Die Kreisverwaltungsbehörden:
    Im Privatbereich zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver zum Böllerschießen, Vorderladerschießen und Laden und Wiederladen von Patronenhülsen.
  • Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen:
    Im gewerblichen Bereich, z. B. für die Durchführung von Sprengarbeiten oder das Abbrennen von Feuerwerken.
  • Die Bergämter:
    Bei Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten ausüben, die der Bergaufsicht unterliegen.
Stand: 15.02.2024

Für Sie zuständig

Jagd-, Fischerei- und Waffenwesen
Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60214
09421/944-60272

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Kosten

Online-Verfahren



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