Staatsangehörigkeit; Beantragung der Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit

Deutsche Staatsangehörige können die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen.

Adresse & Kontakt:

Staatsangehörigkeitsrecht
Theresienplatz 2
94315 Straubing

Öffnungszeiten:
Montag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Fremde Staaten können den Erwerb ihrer Staatsangehörigkeit von der zuvor erfolgten Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit ausdrücklich abhängig machen. Deutsche, die in einem solchen Staat die Staatsangehörigkeit erwerben möchten, haben mit der Entlassung die Möglichkeit, ihre deutsche Staatsangehörigkeit vorher aufzugeben.

Zum Nachweis der Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit wird eine Entlassungsurkunde ausgestellt.

Stand: 05.01.2024

Für Sie zuständig

Staatsangehörigkeitsrecht
Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60239/-60240/-60242

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Rechtbehelf

Online-Verfahren



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