Bauvorhaben; Beantragung der Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids
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Baugenehmigungen / DenkmalschutzTheresienplatz 2
94315 Straubing
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Montag | 8:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 8:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 8:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 8:00 - 12:00 Uhr |
Termine nach Vereinbarung |
Baugenehmigungen, Teilbaugenehmigungen und Vorbescheide gelten jeweils nur für einen bestimmten Zeitraum.
Können Sie Ihr genehmigtes Vorhaben nicht innerhalb von 4 Jahren beginnen, können Sie eine Verlängerung beantragen. Erhalten Sie nicht innerhalb von 3 Jahren ab Erhalt eines Vorbescheids, der das gleiche Vorhaben betrifft, eine Baugenehmigung, können Sie die Verlängerung des Vorbescheids beantragen.
Stand: 13.03.2024
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