Bauakten; Beantragung der Einsichtnahme
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Baugenehmigungen / DenkmalschutzTheresienplatz 2
94315 Straubing
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Dienstag | 8:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 8:00 - 12:00 Uhr |
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Freitag | 8:00 - 12:00 Uhr |
Termine nach Vereinbarung |
Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen (insbesondere die Baugenehmigung, die genehmigten Baupläne, Flächenberechnungen, Baubeschreibung, Statik etc.), die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben entstanden sind.
In diese Bauakte können Beteiligte des bauaufsichtlichen Verfahrens Einsicht nehmen. Dies sind insbesondere die Bauherren. Aber auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Nachbargrundstücken können Beteiligte sein. Die Einsicht umfasst insbesondere erteilte Genehmigungen und Baupläne bestehender Gebäude. Sie kann auch von Bevollmächtigten wahrgenommen werden.
Die Akteneinsicht erfolgt entweder in den Räumen der Behörde oder durch Übersendung einer Kopie.
Stand: 11.05.2023
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Theresienplatz 2
94315 Straubing
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