Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel; Beantragung eines Braille-Aufklebers

In der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen können einen transparenten Aufkleber mit Brailleschrift für die Rückseite des Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels bei ihrer zuständigen Gemeinde bzw. Ausländerbehörde beantragen.

Adresse & Kontakt:

Rathaus
Theresienplatz 2


Öffnungszeiten:
MO 08:00-11:30 14:00- 15:30
DI 08:00-11:30 14:00- 15:30
MI 08:00-11:30
DO 08:00-11:30 14:00- 16:30
FR 08:00-11:30

Termine nur nach Vereinbarung möglich! -> Zur Online-Terminvereinbarung

Der Eingang zum Einwohnermeldeamt befindet sich in der Seminargasse 14. Der barrierefreie Zugang ist über den Rathausinnenhof (Holztor am unteren Ende der Simon-Höller-Straße) möglich.

Seit 01.09.2021 kann auf Antrag der Dokumenteninhaberin oder des Dokumenteninhabers ein transparenter Braille-Aufkleber mit der Aufschrift „ad“ (Ausweisdokument) auf den Personalausweis, die eID-Karte oder auf dem elektronischen Aufenthaltstitel auf der Rückseite der Ausweis-Karte aufgebracht werden.

Der Aufkleber mit Brailleschrift soll die Unterscheidung von Personalausweis, eID-Karte oder elektronischem Aufenthaltstitel von anderen Karten im Scheckkartenformat, beispielsweise im Portemonnaie, erleichtern.

Stand: 23.10.2023

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