Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Beantragung der Verlängerung
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Außenstelle "Am Hagen"Am Hagen 59
Öffnungszeiten:
MO | 08:00-12:00 | |
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DO | 08:00-12:00 | 14:00- 17:00 |
FR | 08:00-12:00 |
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist längstens 5 Jahre gültig. Sie kann auf Antrag des Inhabers jeweils bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Die Verlängerung ist bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Landratsamt oder kreisfreie Stadt) zu beantragen.
Stand: 09.10.2023
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