Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum vorübergehenden Schutz

Kriegsflüchtlinge können eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz beantragen.

Adresse & Kontakt:

Asyl, Migration und Integration
Am Platzl 31
94315 Straubing

Öffnungszeiten:

siehe einzelne Abteilungen

Einem Ausländer, dem auf Grund eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2001/55/EG vorübergehender Schutz gewährt wird und der seine Bereitschaft erklärt hat, im Bundesgebiet aufgenommen zu werden, wird für die nach den Artikeln 4 und 6 der Richtlinie bemessene Dauer des vorübergehenden Schutzes eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.

Die Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz wird Geflüchteten aus der Ukraine nach Maßgabe des § 24 (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) erteilt.

Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist, ebenso wie die Erteilung, bei der Ausländerbehörde zu beantragen.

Stand: 03.03.2024

Für Sie zuständig

Asyl, Migration und Integration
Am Platzl 31
94315 Straubing
siehe unten
09421/944-70193

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Kosten

Rechtbehelf

Weiterführende Links

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