Anliegerbescheinigung; Beantragung
Adresse & Kontakt:
RathausTheresienplatz 2
Öffnungszeiten:
MO | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
DI | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
MI | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
DO | 08:00-12:00 | 14:00- 17:00 |
FR | 08:00-12:00 |
Für die erstmalige endgültige Herstellung (auch für Teilmaßnahmen) von Straßen erheben die Gemeinden als Straßenbaubehörde Erschließungsbeiträge entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung (zu Erschließungsbeiträgen siehe Verweis unter zugeordnete Links).
Mit der Anliegerbescheinigung wird der erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnungszustand eines Grundstückes dokumentiert.
Stand: 03.08.2023
Für Sie zuständig
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Fristen
Kosten
Rechtsvorschriften
Weiterführende Links
Zurück zur Ergebnisliste
Ämter & Dienststellen
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Straubing
Theresienplatz 2
94315 Straubing
94315 Straubing