Lebensbescheinigung zur Vorlage im Ausland; Beantragung einer Bestätigung

Ein ausländischer Renten- oder Unfallversicherungsträger oder eine ausländische Betriebsrentenkasse kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Das Ihnen von diesen Stellen übersandte Formular können Sie bei der Gemeinde bestätigen lassen.

Adresse & Kontakt:

Rathaus
Theresienplatz 2


Öffnungszeiten:
MO 08:00-11:30 14:00- 15:30
DI 08:00-11:30 14:00- 15:30
MI 08:00-11:30
DO 08:00-11:30 14:00- 16:30
FR 08:00-11:30

Termine nur nach Vereinbarung möglich! -> Zur Online-Terminvereinbarung

Der Eingang zum Einwohnermeldeamt befindet sich in der Seminargasse 14. Der barrierefreie Zugang ist über den Rathausinnenhof (Holztor am unteren Ende der Simon-Höller-Straße) möglich.

Eine Lebensbescheinigung bestätigt, dass der Rentenempfänger in Bayern gemeldet und noch am Leben ist. Sie wird häufig für Renten- oder Betriebsrentenansprüche aus dem Ausland benötigt.

Personen, die von einem ausländischen Renten- oder Unfallversicherungsträger oder einer ausländischen Betriebsrentenkasse eine Rente beziehen, werden von diesen aufgefordert, eine Lebensbescheinigung einzureichen.

Die betroffenen Rentenempfänger erhalten zu diesem Zweck ein Formular übersandt, das ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben und mit der amtlichen Bestätigung an den ausländischen Renten- oder Unfallversicherungsträger oder die ausländische Betriebsrentenkasse zurückgesandt werden muss. Diese amtliche Bestätigung nehmen die Gemeinden vor.

Stand: 23.10.2023

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