Personalausweis, Reisepass und eID-Karte; Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes

Wenn Sie umziehen, sind Sie verpflichtet, Ihren Personalausweis, Ihren Reisepass oder Ihre eID-Karte (für EU-Staatsangehörige) aktualisieren zu lassen.

Adresse & Kontakt:

Rathaus
Theresienplatz 2


Öffnungszeiten:
MO 08:00-11:30 14:00- 15:30
DI 08:00-11:30 14:00- 15:30
MI 08:00-11:30
DO 08:00-11:30 14:00- 16:30
FR 08:00-11:30

Termine nur nach Vereinbarung möglich! -> Zur Online-Terminvereinbarung

Der Eingang zum Einwohnermeldeamt befindet sich in der Seminargasse 14. Der barrierefreie Zugang ist über den Rathausinnenhof (Holztor am unteren Ende der Simon-Höller-Straße) möglich.

Als Inhaberin bzw. Inhaber eines Personalausweises oder Reisepasses sind Sie verpflichtet, der Personal-/Passbehörde unverzüglich Ihr Dokument vorzulegen, wenn eine Eintragung unzutreffend ist. Dies gilt ebenso für die eID-Karte, welche – wie der Personalausweis – über eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis verfügt.

Darüber hinaus erfüllt die Anschrift für die Adressbestätigungsfunktion des Online-Ausweises wichtige Aufgaben, sodass darauf zu achten ist, dass auf dem Chip die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Ohne die Adressänderung können Online-Dienste ggf. nicht genutzt werden oder evtl. Rücksendungen nicht bei der antragstellenden Person ankommen.

Stand: 10.01.2024

Für Sie zuständig

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Kosten



 Zurück zur Ergebnisliste

Benutzen Sie unsere Piktogramme zur Schnellnavigation

Mit einem Klick zur richtigen Info.