Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige; Beantragung

Wenn Sie Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, um sie zu erproben, zu begutachten oder zu untersuchen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Straubing)
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Adresse & Kontakt:

Rathaus
Theresienplatz 2


Öffnungszeiten:
MO 08:00-12:00 14:00- 16:00
DI 08:00-12:00 14:00- 16:00
MI 08:00-12:00
DO 08:00-12:00 14:00- 17:00
FR 08:00-12:00

Die rote Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb oder Besitz von Schusswaffen oder Munition. Sie kann ausschließlich von Waffensammlern (s. „Verwandte Themen“) oder Waffensachverständigen beantragt werden. Waffensachverständige sind Personen, die glaubhaft machen können, dass sie Schusswaffen oder Munition für wissenschaftliche oder technische Zwecke, zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder zu einem ähnlichen Zweck benötigen.

Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.

Um eine rote Waffenbesitzkarte zu erhalten, müssen Sie

  • mindestens 18 Jahre alt sein sowie
  • Ihr Bedürfnis nachweisen,
  • die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und
  • persönliche Eignung besitzen,
  • Ihre Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition sowie
  • die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition nachweisen.
Stand: 28.02.2024

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