Zulassungsbescheinigung Teil I und II; Beantragung eines Ersatzes

Wenn Sie ein Zulassungsdokument verloren haben oder es gestohlen wurde, müssen Sie die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I oder II beantragen.

Adresse & Kontakt:

Außenstelle "Am Hagen"
Am Hagen 59


Öffnungszeiten:
MO 07:45-12:00 13:30- 16:00
DI 07:45-12:00 13:30- 16:00
MI 07:45-12:00
DO 07:45-12:00 13:30- 17:00
FR 07:45-12:00

Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) benötigen Sie als Ersatz neue Zulassungsbescheinigungen Teil I oder II.

Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II abhandenkommt, muss auch die Zulassungsbescheinigung Teil I neu ausgefertigt werden.

Stand: 04.09.2023

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