Gesundheitszeugnis für Tiere; Beantragung

Wenn Sie lebende Tiere im innergemeinschaftlichen Handel in einen anderen EU-Mitgliedstaat verbringen, benötigen Sie für diese ein Gesundheitszeugnis.

Adresse & Kontakt:

Außenstelle "Bernauergasse"
Bernauergasse 3


Öffnungszeiten:
MO 08:00-12:00
DI 08:00-12:00
MI 08:00-12:00
DO 08:00-12:00 14:00- 17:00
FR 08:00-12:00

Lebende Tiere und Produkte daraus, die innerhalb der EU oder aus einem Drittland in die EU verbracht werden sollen, müssen speziellen Tiergesundheitsanforderungen genügen. Damit wird die Einschleppung von Tierseuchen in die EU oder die Verbreitung von Tierseuchen aus einem EU-Land in ein anderes EU-Land verhindert.

Unternehmer müssen sicherzustellen, dass Tieren, die in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden sollen, eine Gesundheitszeugnis (auch Veterinärbescheinigung oder TRACES Zeugnis genannt) beigefügt ist.

Das Tiergesundheitszeugnis wird

  • für die Einreise von Zucht- und Nutztieren aus einem Drittland nach Deutschland (Einfuhr) sowie
  • für die Ausreise von Zucht- und Nutztieren aus Deutschland in Drittländer (Länder außerhalb der Europäischen Union) (Ausfuhr)

benötigt.

Es gibt Auskunft über den allgemeinen Gesundheitszustand eines Zucht- oder Nutztieres.

Die Voraussetzungen zur Ausstellung eines Tiergesundheitszeugnisses sind sehr unterschiedlich. Setzen Sie sich daher möglichst frühzeitig mit der zuständigen Stelle in Verbindung. Nur wenn alle Voraussetzungen vorliegen, kann sie eine Gesundheitsbescheinigung erteilen.

Die Veterinärbescheinigung muss von einem amtlichen Tierarzt geprüft, gesiegelt und unterzeichnet sein. Vor Unterzeichnung muss der amtliche Tierarzt, anhand der Dokumentenkontrollen, Identitätskontrollen und physischen Kontrollen überprüfen, dass die unter die Bescheinigung fallenden gehaltenen Landtiere die geforderten tiergesundheitlichen Anforderungen erfüllen. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden, kann das Gesundheitszeugnis in TRACES NT erstellt und dem Unternehmer ausgehändigt werden.

Stand: 02.02.2024

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